Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Jede Person, die das Gelände des Werkhauses Potsdam betritt, und / oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, erkennt die Benutzungsordnung an und akzeptiert diese.
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Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von der Fachberatung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Fachberatung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
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Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Werkhauses Potsdam, so z. B. die Nutzung der Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.
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Alle Nutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
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Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Die Nutzer*innen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind den Mitarbeiter*innen bzw. dem Verein unverzüglich zu melden.
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Der Verein INWOLE haftet für Personen- und Sachschäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge (Haftpflicht- und Sachversicherungen) sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Verein bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater*innen, Aufsichtspersonen u. ä.). Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Vereinsvorstand geltend zu machen.
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Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder seiner Mitarbeiter*innen (Fachberater*innen, Aufsichtspersonen u.ä.) sind Folge zu leisten, anderenfalls kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
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Der Verein INWOLE haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder seiner Mitarbeiter*innen (Fachberater*innen, Aufsichtspersonen u.ä.) oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung / Anlagen (insbesondere ihrer Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) entstanden sind.
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Eltern, die ihre Kinder den Werkstattbereichen anvertrauen, sind verpflichtet, ihre Kinder ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Anordnungen der Mitarbeiter*innen des Werkhauses befolgt werden müssen.
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Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
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Im Übrigen ist die Hausordnung zu beachten und bei längeren Nutzungen die Bestimmungen des Nutzungsvertrags einzuhalten.